Stadtratssitzungen und Ausschüsse

Datum2025-08-04 19:00:00
Mitteilungaußerordentliche Stadtratssitzung am 04.08.2025 - Beschlussfassungen

In der außerordentlichen Stadtratssitzung der Stadt Münchenbernsdorf am 04.08.2025 wurde folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 010825 – Aufhebungsbeschluss Ratsreferendum und Fragestellung
Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 020425 vom 01.04.2025 – Durchführung Ratsbegehren.
Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 060525 vom 12.05.2025 – Bestätigung der Fragestellung Ratsreferendum – aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: 15/ 12/ 12/ 0/ 0*)

Beschluss-Nr.: 020825 - Aufhebungsbeschluss Zulassung der Unterschriftensammlung zur Alternativfrage
Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 090725 vom 02.07.2025 – Entscheidung über die Zulassung der gesammelten Unterschriften für eine Alternativfrage zum angestrebten Ratsreferendum bez. Sanierungsgebiet der Stadt Münchenbernsdorf.

Abstimmungsergebnis: 15/ 12/ 12/ 0/ 0*)

Beschluss-Nr.: 030825 - Aufhebungsbeschluss Festlegung einer Stichfrage zum Sanierungsgebiet der Stadt Münchenbernsdorf
Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 100825 vom 02.07.2025 – Festlegung Stichfrage zum Sanierungsgebiet der Stadt Münchenbernsdorf.

Abstimmungsergebnis: 15/ 12/ 12/ 0/ 0*)

Beschluss-Nr.: 040825 - Abwägungsbeschluss zum Sanierungsgebiet Stadt Münchenbernsdorf

Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die vorliegende Voruntersuchung für die Innenstadt Münchenbernsdorf, mit dem Ergebnis eines Regelverfahrens, unter nachfolgenden Gesichtspunkten in ein vereinfachtes Sanierungsverfahren abzuwägen. 

Die Stadt hat im Rahmen der Untersuchung durch die Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Geschäftsstelle Weimar eine Voruntersuchung mit der Empfehlung, ein umfassendes Sanierungsverfahren (Regelverfahren) durchzuführen, vorliegen. Nach Gründung einer Bürgerinitiative gegen ein umfassendes Sanierungsgebiet, sowie intensiven Protestaktionen muss festgestellt werden, dass ein zuzahlender Ausgleichsbeitrag der Eigentümer, sowie verschiedene baurechtliche Einschränkungen durch die Einwohner von Münchenbernsdorf abgelehnt werden. 

Auf Grundlage des Bürgerwillens wird dem Wunsch zum Wechsel in ein vereinfachtes Sanierungsverfahren unter Wegfall nachfolgender Maßnahmen aus der festgelegten Maßnahmenliste entsprochen. Der Wegfall der Maßnahmen ist erforderlich, um die Einordnung hin zu einem vereinfachten Verfahren abzuwägen und somit keine Grundlage für Gebietsumgestaltungen und keine wesentlichen werterhöhenden Maßnahmen im Sanierungsgebiet festzustellen. 

Wegfall folgender Maßnahmen:

  • Sanierung, Rückbau bzw. Revitalisierung der Flächen Hospitalstraße 4 und Umsetzung Nutzungskonzept, sowie „Herstellung Ausweichstelle an der verengten Kreisstraße“
  • Kauf Grundstück Containerschule
  • Nutzungsänderung Hortgebäude zu Ärztehaus Münchenbernsdorf
  • Grundhafter Ausbau Rodaer Straße

Mit der Herausnahme der innerörtlichen Kreisstraße Hospitalstraße aus dem Geltungsbereich des Sanierungsgebietes, sowie der Maßnahme Rückbau- und Revitalisierungsmaßnahme Hospitalstraße und damit verbundenen Schaffung von zusätzlichem öffentlichem Raum, entfällt eine Gebietsaufwertung innerhalb des östlichen Teils des Sanierungsgebietes. Der Rückbau des Gebäudes sowie die Revitalisierung der Fläche wird im Rahmen der Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen über das TLLLR beantragt. 

Durch den Entfall der Maßnahme Nutzungsänderung Hortgebäude, sowie dem grundhaften Ausbau der Rodaer Straße und der Grunderwerbsmaßnahme Ankauf Containerschule wird eine erhebliche Gebietsumgestaltung im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes herausgenommen. Der Umbau des Hortgebäudes zu einem Ärztehaus wurde im Rahmen der Förderung Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen beim TLLLR beantragt. Der Ankauf der Grundschulfläche ist bereits auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses, sowie eines Kreistagsbeschlusses zum Verkauf an die Stadt Münchenbernsdorf angestoßen. 

Die Umsetzung eines grundhaften Ausbaus der Rodaer Straße ist von der Umsetzung weiterer Straßenbaumaßnahmen abhängig und wird im Falle der Umsetzung ausschließlich mit Ausgleichszahlungen des Landes Thüringen erfolgen. 

Aus Sicht der Stadt Münchenbernsdorf ist mit den verbleibenden Maßnahmen eine Umsetzung der Sanierung im vereinfachten Verfahren möglich. Die Abwägung der Stadt Münchenbernsdorf zu einem vereinfachten Sanierungsgebiet nach §142 BauGB hat zum Inhalt, dass der §143 Abs. 2 BauGB mit der Eintragung eines Sanierungsvermerks im Grundbuch erforderlich ist, um potentiellen Grundstückskäufern auf den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes hinzuweisen und dem Notar bei Rechtsgeschäften den Hinweis gibt, dass eine Genehmigungspflicht bei Grundstücksverkäufen und Grundschulden verpflichtend bei der Stadt abzufragen ist. Damit in Verbindung bleibt der §144 Abs. 2 BauGB Inhalt der Sanierungssatzung, um dubiose rechtsgeschäftliche Veräußerungen und belastende Rechte die nicht der Umsetzung städtebaulicher Ziele dienen, entgegenzuwirken. Der §144 Abs. 1 BauGB wird ausgeschlossen, da diese Maßnahmen der erfolgreichen Umsetzung des Sanierungsgebietes grundsätzlich nicht entgegenstehen. 

Die Stadt Münchenbernsdorf beabsichtigt auf Grundlage des Bürgerwillens und auf Grundlage der v. g. Abwägung ein vereinfachtes Sanierungsgebiet ausweisen. Sie strebt an, die Durchführung der verbleibenden Maßnahmenliste, in Folge des stark beanspruchten Haushaltes, mit Unterstützung von maximalen Städtebaufördermittelquoten die im vereinfachten Verfahren ausgereicht werden, umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: 15/ 12/ 12/ 0/ 0*)

Beschluss-Nr.: 050825 - Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes "Innenstadt Münchenbernsdorf im vereinfachten Verfahren (Satzungsbeschluss)
Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt gem. § 142 BauGB die beigefügte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Münchenbernsdorf“ im vereinfachten Verfahren und unter Ausschluss der Genehmigungspflicht des § 144 Abs. 1 BauGB. Der Ausschluss der Genehmigungspflicht erfolgt gemäß der Absprache mit Vertretern der Bürgerinitiative vom 24.04.2025.

Abstimmungsergebnis: 15/ 12/ 12/ 0/ 0*)

Beschluss-Nr.: 060825 - Genehmigung von verfahrensfreien Bauvorhaben im Sanierungsgebiet
Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt gem. § 144 Abs. 3 BauGB, dass für verfahrensfreie Bauvorhaben gem. § 63 ThürBO mit Ausnahme des § 63 Abs. 3 Nr. 2 ThürBO keine Sanierungsgenehmigung erforderlich ist. Die Sanierungsgenehmigungsfreiheit für verfahrensfreie Bauvorhaben basiert auf der Absprache mit Vertretern der Bürgerinitiative vom 24.04.2025. Die Anzeige und Genehmigung von Maßnahmen für die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen bleiben hiervon unberührt.

Abstimmungsergebnis: 15/ 12/ 12/ 0/ 0*)

*Gesetzliche Zahl der Mitglieder der Stadt Münchenbernsdorf/ davon anwesend/ Ja-Stimmen/ Nein-Stimmen/ Stimmenthaltungen

gez. Stehfest
Bürgermeister der Stadt Münchenbernsdorf